Bemessung der Schmerzensgeldhöhe

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien. Im Sinne einer Objektivierung der Leiden sind insbesondere die Art der Verletzung, die Zahl der Operationen, die Dauer stationärer und ambulanter Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß des Dauerschadens zu berücksichtigen. Schmerzensgelderhöhend wirkt sich die Verzögerung der Entschädigungszahlung durch die Versicherung aus.

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