Aktuelle Fragen der Haftungsbeschränkung bei Personenschäden

Sozialrechtliche Vorschriften haben auch für vorwiegend privatrechtlich tätige Praktiker Bedeutung. Das gilt
gerade auch im Haftungsrecht. Die zum 1. 1. 1997 in Kraft getretenen Erweiterungen der
unfallversicherungsrechtlichen Haftungsfreistellungen durch die §§ 104 bis 106 SGB VII haben inzwischen BGH
und BAG beschäftigt. Der folgende Beitrag erläutert aktuelle Entwicklungen und wirft einen Blick auf den Anteil
des Sozialrechts an der Weiterentwicklung des Haftungsrechts

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