Abfindungsvergleich
Die anwaltliche Beratungspflicht zu Beginn des Mandats und vor Abschluss eines außergerichtlichen Abfindungsvergleiches
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH hat der Anwalt die Interessen seines Mandanten in den Grenzen des erteilten Mandats nach jeder Richtung wahrzunehmen, um Schädigungen zu vermeiden.
