Abfindung
Der Abfindungsvergleich
Im Gegensatz zum Sachschaden erfolgt die Regulierung von Personenschäden nicht selten im Wege eines Vergleichs.
Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts vor Abschluss eines Abfindungsvergleichs
Die Beklagten haben ihre anwaltlichen Pflichten schuldhaft verletzt. Die Klägerin ist pflichtwidrig nicht darüber aufgeklärt worden, dass sie nach dem Wortlaut des Abfindungsvergleichs keine Ansprüche wegen eines materiellen Schadens mehr geltend machen kann. Da der Mandant
eigenverantwortlich zu entscheiden hat, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringt, ist es auch seine Sache, darüber zu befinden, ob und mit welchem Inhalt er einen Rechtsstreit durch Vergleich beendet.
Abfindungsvergleich und Schadensregulierung - Fristen
Ein Abfindungsvergleich, in dem eindeutig die Einstellung des Kfz-Haftpflichtversicherers
zum Ausdruck kommt, dass die Schadensregulierung endgültig abgeschlossen ist,
beendet die Hemmung der Verjährung gemäß § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG auch für die in
diesem Vergleich vorbehaltenen Ansprüche auf Ersatz erst in der Zukunft möglicher
materieller Schäden, soweit diese von der Anspruchsanmeldung umfasst sind.
